Der Elternrat
Die Wahl des Elternrates findet in der ersten Elternvollversammlung des neuen Kinderhausjahres statt. Der Elternrat besteht aus je zwei gewählten Vertreterinnen oder Vertretern aus jeder Gruppe. Diese werden der Elternvollversammlung vorgestellt. Danach wählt der Elternrat einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter für den Tagesstättenrat. Der Elternrat tagt bei Bedarf, meistens zwei- bis dreimal jährlich.
Der Elternrat hat die Aufgaben:
- die Zusammenarbeit von Eltern, Personal und dem Träger der Einrichtung zu fördern
- die Interessen der Erziehungsberechtigten gegenüber dem Träger und der Kinderhausleitung zu vertreten
- das Interesse der Erziehungsberechtigten für die Arbeit der Einrichtung zu wecken
- leistet Unterstützung in der Organisation von Themen spezifischen Angeboten, z.B. dem Laternenumzug
- 2 VertreterInnen werden in den Jugendamtselternbeirat gewählt (§ 9a, Abs. 3).
Mitglieder des Elternrates (Stand November 2023)
Bärengruppe
Regenbogengruppe
Schmetterlingsgruppe
Sonnengruppe